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28.07.2020 | 11:07 Uhr Vepos v.Soft Rechtliches

Schnittstelle zur USt.-ID-Prüfung in v.Soft

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen  innerhalb der EU gelten strenge steuerliche Voraussetzungen. So ist die Abfrage der USt.-ID von Käufern aus dem EU-Ausland Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung. Deswegen haben wir eine Schnittstelle zum Webportal des Bundeszentralamtes für Steuern geschaffen (https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html). Damit kannst du aus v.Soft heraus die Gültigkeit der hinterlegten USt.-ID-Nummer prüfen und das Ergebnis dokumentieren lassen. Für Bestellungen aus eShops wird im Rahmen des eCommerce-Abgleichs dazu eine automatische Prüfung durchgeführt. Die Schnittstelle ist ab v.Soft 3.0 verfügbar.

Konfiguration: Einfache vs. Qualifizierte Prüfung

In der Schnittstellenkonfiguration kannst du auswählen, ob nur die USt.-ID (Einfache Bestätigung) oder auch Ort und Firmenname (Qualifizierte Bestätigung) überprüft werden sollen.

Abfrage in der Kundenmaske

Die Prüfung erfolgt in Kundenmaske im Reiter Finanzen im Feld Ust.-ID. Ist die Schnittstelle aktiviert, lässt sich die USt.-ID nicht mehr direkt eintragen. Bei Klick auf das Stift-Symbol öffnet sich ein Fenster, wo du die USt.-ID eingeben und prüfen lassen kannst. Hast du in der Konfiguration „Qualifizierte Bestätigung“ gewählt, kannst du hier auch Ort und Firmenname überprüfen lassen. Die USt.-ID lässt sich nur übernehmen, wenn die Abfrage positiv ist. Sollten Ort oder Firmenname nicht korrekt sein, hat dies keine Auswirkung auf die USt.-ID-Eintragung. Der FiBu-Schlüssel Innergemeinschaftliche Lieferung / Erwerb kann nur ausgewählt werden, wenn eine korrekte USt.-ID hinterlegt ist.  
Bei Klick auf das Uhr-Symbol wird dir das Prüfprotokoll angezeigt. Dieses zeigt pro Kunde, welche Abfragen wann erfolgt sind und ob das Ergebnis positiv oder negativ war.

Abfrage in VK-Belegen

Die USt.-ID kannst du auch in allen VK-Belegen (Angebot, Auftrag, Rechnung, Gutschrift) abfragen. Das Prüfprotokoll ist kundenspezifisch und lässt sich nur in der Kundenmaske aufrufen.

Abfrage im Shop-Abgleich

Ist die Schnittstelle aktiv, so wird die Ust.-ID beim Abgleich automatisch abgefragt. Falls die angegebene USt.-ID falsch ist, wird der Kunde mit einer Liefersperre belegt. Der Grund sowie die falsche USt.-ID werden in v.Soft hinterlegt, im Protokoll wird eine Warnung ausgegeben. Entsprechende Aufträge werden als Service-Aufträge angelegt und es wird ein Liefersperren-Vermerk hinterlegt.

Bei Interesse oder Fragen zur Schnittstelle steht dir unser Support gerne zur Verfügung.