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30.06.2021 | 10:06 Uhr v.Soft Rechtliches

v.Soft-Hilfebeitrag zum One Stop Shop - EU Regelung

vepos news

Stand: 30.06.2021

Zum 01.07.2021 beginnt die größte Umsatzsteuerreform seit Einführung der Umsatzsteuer. Ab diesem Zeitpunkt werden alle bisherigen Lieferschwellen wegfallen. Stattdessen gilt ab dann eine einzige EU-weite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro netto für innergemeinschaftliche Fernverkäufe (§ 3c UStG) und digitale Dienstleistungen (z.B. Streaming oder E-Books) (§ 3a Abs. 5 UStG). Sobald die Lieferschwelle überschritten wurde, müssen diese Umsätze immer im Bestimmungsland versteuert werden. Somit entsteht faktisch in fast jedem EU-Staat, in den du auch nur ein Paket versendest, eine Steuerpflicht. Damit du nach Überschreiten der EU-weiten Lieferschwelle nun nicht in jedem einzelnen EU-Staat Umsatzsteuer-Meldungen abgeben musst, wurde die Plattform One Stop Shop vom Bundeszentralamt für Steuern ins Leben gerufen. Wenn du als Onlinehändler aufgrund von grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen zukünftig in anderen EU-Staaten steuerpflichtig wirst, kannst du deine Umsätze über die OSS-Plattform melden und so die Begleichung deiner Umsatzsteuerschuld vornehmen. Das Bundeszentralamt für Steuern verteilt dann die gemeldeten Umsätze und die vereinnahmte Umsatzsteuer an die jeweiligen EU-Staaten.

v.Soft Online-Hilfe Beitrag: Einstellungen in v.Soft

Damit du alle nötigen Einstellungen in v.Soft pflegen kannst, haben wir einen Hilfebeitrag erstellt.

Zum Hilfebeitrag: OSS EU-Regelung in v.Soft

Hinweis: v.Soft unterstützt lediglich folgenden OSS-Sachverhalt: Der Warenversand erfolgt aus einem deutschen Lager an einen Endverbraucher in der EU. Alle anderen Fälle werden in v.Soft vorerst nicht abgebildet. So können beispielsweise Lager, die im Ausland liegen, nicht abgebildet werden. Hier gibt es bislang auch noch keine Pläne zur Umsetzung.

Schnittstelle zur OSS-EU-Regelung

Nach wie vor gibt es noch keine konkreten Informationen, wie genau die Schnittstelle für die OSS-EU-Regelung beschaffen sein muss. Wir planen, diese bis zum 30. September umzusetzen. Dabei wird es sich voraussichtlich um einen CSV-Export aus v.Soft handeln, der die Erlöse nach Land und Umsatzsteuersatz aufschlüsselt. Die Datei kann dann entsprechend in das BZStOnline-Portal des Bundeszentralamt für Steuern importiert werden. Sobald uns genauere Informationen vorliegen, werden wir diese News entsprechend aktualisieren.