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Rechtliches

30.06.2021

v.Soft-Hilfebeitrag zum One Stop Shop – EU Regelung

Ab dem 01.07.2021 gilt EU-weit nur noch eine einzige Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro netto. Damit du nach Überschreiten dieser Lieferschwelle nicht in jedem einzelnen EU-Staat Umsatzsteuer-Meldungen abgeben musst, wurde die Plattform One Stop Shop entwickelt. Als Onlinehändler kannst du dort deine Umsätze melden. Um die nötigen Einstellungen in v.Soft zu tätigen, haben wir einen Hilfebeitrag erstellt.
11.05.2021

Die One-Stop-Shop (OSS) EU-Regelung im ERP System v.Soft

Ab dem 01.07.2021 gilt EU-weit nur noch eine einzige Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro netto. Damit du nach Überschreiten dieser Lieferschwelle nicht in jedem einzelnen EU-Staat Umsatzsteuer-Meldungen abgeben musst, wurde die Plattform One Stop Shop entwickelt. Als Onlinehändler kannst du dort deine Umsätze melden. Das Bundeszentralamt für Steuern verteilt diese dann an die jeweiligen EU-Staaten. Sobald es genauere Vorgaben gibt, werden wir das Verfahren unterstützen.
24.03.2021

Rechtssichere Verkaufskasse: Kooperation mit Epson bzgl. KassenSichV und TSE

Die Frist läuft ab: zum 31.03.2021 müssen alle Verkaufskassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) ausgestattet sein. Mit v.Soft bist du auf der sicheren Seite: unsere TSE-Schnittstelle erfüllt die Anforderungen der KassenSichV. Um dir zudem zertifizierte, hochwertige Hardware zur Verfügung zu stellen, haben wir eine Kooperation mit Epson geschlossen. Gerne beschaffen wir die Geräte für dich.
03.06.2020

Konjunkturpaket – geänderte Umsatzsteuersätze

Stand: 16.06. 2020 Im Rahmen des Konjunkturpakets als Ausgleich für die Corona-Krise wird laut Beschluss des Koalitionsausschuss der Bundesregierung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer gesenkt. In diesem Zeitraum wird der allgemeine Satz von 19 auf 16 Prozent reduziert. Der ermäßigte Satz wird von 7 Prozent auf 5 Prozent reduziert. Um die Mehrwertsteuersenkung in v.Soft einzupflegen, stellen wir eine detaillierte Anleitung auf unserem Online-Hilfe-Portal zur Verfügung.
07.12.2018

Neuerungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung 2019 via ELSTER

Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung aus der ERP-Lösung v.Soft über das ELSTER-Verfahren haben sich für das Jahr 2019 einige Änderungen ergeben. Mehrere Kennzahlen sind weggefallen; dazu ist die Steuernummer nicht mehr im Standardschema der Länder, sondern im Vereinheitlichten Bundesschema anzugeben. Um die Umsatzsteuervoranmeldung weiterhin aus v.Soft heraus durchführen zu können, ist ein Update der ELSTER-Funktionen in v.Soft notwendig.
14.11.2013

Rechnungskorrektur darf als Gutschrift bezeichnet werden

Korrigierte Rechnungen dürfen weiter als Gutschrift bezeichnet werden. Das geht aus dem Dokument Umsatzsteuer; Ausstellung von Rechnungen - Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz des Bundesfinanzministeriums vom 25.10.2013 hervor. Außerdem gilt eine Kulanzfrist für die Betitelung von Provisionsabrechnungen mit dem Begriff „Gutschrift“.