24.07.2025
24.07.2025
15.11.2024
Von 2025 bis 2028 wird die E-Rechnung eingeführt. Hier erfahren Unternehmen alles, was Sie dazu wissen sollten.
22.09.2022
Seit dem jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) ist das Thema Arbeitszeiterfassung in aller Munde. Laut BAG besteht demnach eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit - mit v.Soft bist du auf der sicheren Seite: unsere ERP Software dokumentiert die Arbeitszeit vollständig und lückenlos.
30.06.2021
Ab dem 01.07.2021 gilt EU-weit nur noch eine einzige Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro netto. Damit du nach Überschreiten dieser Lieferschwelle nicht in jedem einzelnen EU-Staat Umsatzsteuer-Meldungen abgeben musst, wurde die Plattform One Stop Shop entwickelt. Als Onlinehändler kannst du dort deine Umsätze melden. Um die nötigen Einstellungen in v.Soft zu tätigen, haben wir einen Hilfebeitrag erstellt.
11.05.2021
Ab dem 01.07.2021 gilt EU-weit nur noch eine einzige Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro netto. Damit du nach Überschreiten dieser Lieferschwelle nicht in jedem einzelnen EU-Staat Umsatzsteuer-Meldungen abgeben musst, wurde die Plattform One Stop Shop entwickelt. Als Onlinehändler kannst du dort deine Umsätze melden. Das Bundeszentralamt für Steuern verteilt diese dann an die jeweiligen EU-Staaten. Sobald es genauere Vorgaben gibt, werden wir das Verfahren unterstützen.
24.03.2021
Die Frist läuft ab: zum 31.03.2021 müssen alle Verkaufskassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) ausgestattet sein. Mit v.Soft bist du auf der sicheren Seite: unsere TSE-Schnittstelle erfüllt die Anforderungen der KassenSichV. Um dir zudem zertifizierte, hochwertige Hardware zur Verfügung zu stellen, haben wir eine Kooperation mit Epson geschlossen. Gerne beschaffen wir die Geräte für dich.
03.06.2020
Stand: 16.06. 2020 Im Rahmen des Konjunkturpakets als Ausgleich für die Corona-Krise wird laut Beschluss des Koalitionsausschuss der Bundesregierung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer gesenkt. In diesem Zeitraum wird der allgemeine Satz von 19 auf 16 Prozent reduziert. Der ermäßigte Satz wird von 7 Prozent auf 5 Prozent reduziert. Um die Mehrwertsteuersenkung in v.Soft einzupflegen, stellen wir eine detaillierte Anleitung auf unserem Online-Hilfe-Portal zur Verfügung.
07.12.2018
Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung aus der ERP-Lösung v.Soft über das ELSTER-Verfahren haben sich für das Jahr 2019 einige Änderungen ergeben. Mehrere Kennzahlen sind weggefallen; dazu ist die Steuernummer nicht mehr im Standardschema der Länder, sondern im Vereinheitlichten Bundesschema anzugeben. Um die Umsatzsteuervoranmeldung weiterhin aus v.Soft heraus durchführen zu können, ist ein Update der ELSTER-Funktionen in v.Soft notwendig.










